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Direktvergabe

© RDNE

Kennen Sie das?

Die Direktvergabe mit Bekanntmachung scheint auf den ersten Blick viel Aufwand zu verursachen.

Viele öffentliche Auftraggeber glauben fälschlicherweise, dass sie mit einer Flut rechtlicher Anforderungen konfrontiert werden. Aber dem ist nicht so!

Wussten Sie schon?

Die Direktvergabe mit Bekanntmachung unterliegt weitaus weniger Anforderungen als die meisten anderen Verfahrensarten.

Das macht sie zu einem bemerkenswert flexiblen Instrument. Und jetzt wird die Erstellung Ihrer eigenen Ausschreibungsunterlagen für Direktvergaben mit Bekanntmachung zum Kinderspiel!