Was ändert sich durch die eForms?
Derzeit können für vergaberechtliche Bekanntmachungen und Bekanntgaben auf Unionsebene noch die bisher bekannten Standardformulare verwendet werden. Ab 25.10.2023 werden diese verpflichtend durch die sogenannten eForms abgelöst.
Die Mindestinhalte an die Bekanntmachungen und Bekanntgaben ändern sich durch die Verpflichtung zur Verwendung der eForms nicht. Vielmehr stehen durch die eForms weitere, optionale Felder zur Verfügung.
Wo sind die eForms geregelt?
Die eForms sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 (elektronische Formulare – eForms), ABl. Nr. L 272 vom 25.10.2019 S. 7 idF der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2303 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge, ABl. Nr. L 305 vom 25.11.2022 S. 12 geregelt.
Nähere Informationen zu den abgefragten Inhalten können den Tabellen 1 und 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 entnommen werden.
Was kann man sich unter eForms vorstellen?
Die eForms sind digitale Standardformulare, bestehend aus den sogenannten Business Terms. Mit anderen Worten handelt es sich bei den eForms um Felder, die elektronisch auszufüllen sind bzw. optional ausgefüllt werden können. Durch die eForms erhofft sich die Europäische Kommission eine bessere Datenqualität der vergaberechtlichen Veröffentlichungen.
Was muss ich beachten?
Sofern Sie bereits jetzt Ihre Bekanntmachungen und Bekanntgaben über einen in Österreich aktiven eSender – wie Auftragnehmerkataster Österreich [https://www.vergabeportal.at], vemap [https://www.vemap.com] und Lieferanzeiger der Wiener Zeitung [https://www.wienerzeitung.at] – veröffentlichen, brauchen Sie nur darauf zu achten, dass die eForms mit spätestens 25.10.2023 zur Verfügung stehen. Nach derzeitigem Wissensstand werden alle eSenders in Österreich die Umsetzung rechtzeitig bewerkstelligt haben.
Haben die eForms Auswirkungen auf Bekanntmachungen bzw. Bekanntgaben im Unterschwellenbereich?
Durch die Verpflichtung zur Verwendung von eForms ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf österreichweite Bekanntmachungen und Bekanntgaben. Es ist jedoch mit einer Gesetzesnovellierung des Bundesvergabegesetzes und des Bundesvergabegesetzes Konzessionen zu rechnen. Derzeit besteht die Absicht zur Vereinheitlichung des Publikationssystems für den Unter- und Oberschwellenbereich.
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Wolfgang Schweinhammer, Rechtsanwalt in Wien für Vergaberecht und öffentliches Mobilitätrecht
