Verbotene Absprachen im Vergaberecht – ein Überblick
Verbotene Absprachen, auch bekannt als Kartellbildung, sind ein ernsthaftes Problem im Vergaberecht. Gerade im Rahmen von Bauverfahren haben sich in der Vergangenheit immer wieder verbotene Absprachen ereignet. Diese illegalen Praktiken untergraben den fairen Wettbewerb und führen letztlich zu höheren Kosten und minderwertiger Qualität. Öffentliche Auftraggeber sollten daher darauf achten, wie sie solche Verstöße erkennen und bekämpfen können. Um Sie bei Ihren Vergabeverfahren zu unterstützen und den fairen Wettbewerb in Österreich zu fördern, haben wir Ihnen zwei kurze Leitfäden zusammengestellt.
Anzeichen für verbotene Absprachen im Vergabeverfahren – worauf öffentliche Auftraggeber achten sollten
1. Abwechselnde Zuschlagserteilungen für die gleichen Unternehmen
Ein auffälliges Muster, bei dem dieselben Unternehmen sich abwechselnd die Zuschläge sichern, ist ein typisches Anzeichen für wettbewerbswidrige Absprachen bei Vergabeverfahren. Diese Praxis deutet darauf hin, dass die Bieter im Hintergrund Absprachen getroffen haben, um sich gegenseitig Vorteile zu verschaffen
2. Verzicht etablierter Bieter auf Teilnahme
Wenn bekannte und etablierte Bieter plötzlich nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen, könnte dies darauf hindeuten, dass sie sich mit anderen Unternehmen abgesprochen haben, um den Wettbewerb zu manipulieren.
3. Wiederholte Zuschlagserteilungen durch dasselbe Unternehmen in bestimmten Regionen
Wenn ein bestimmtes Unternehmen immer wieder den Zuschlag in einer bestimmten Region erhält oder regelmäßig das niedrigste Angebot abgibt, könnte dies ein Hinweis auf verbotene Absprachen sein.
4. Einsatz erfolgloser Bieter als Subunternehmer
Wenn Unternehmen, die bei der Ausschreibung unterliegen, häufig als Subunternehmer für das letztlich beauftragte Unternehmen tätig werden, könnte dies auf eine vorherige Absprache hinweisen. Diese Praxis dient oft dazu, alle Beteiligten im Kartell zu begünstigen.
5. Identische Fehler in den Angebotsunterlagen
Rechtschreib- oder Rechenfehler, die in den Angebotsunterlagen verschiedener Bieter identisch sind, können ein starkes Indiz für eine wettbewerbswidrige Zusammenarbeit sein. Ebenso können identische fehlende Dokumente ein Zeichen für abgestimmte Angebote sein.
6. Gleiche Preiserhöhungen ohne nachvollziehbare Kostensteigerungen
Wenn mehrere Bieter ihre Preise ohne ersichtliche Gründe gleichzeitig erhöhen, und diese Erhöhungen stark von bisherigen vergleichbaren Angeboten abweichen, könnte dies ein Zeichen für verbotene Absprachen sein.
7. Ungewöhnliche Preisstrukturen
Auffällige Preisunterschiede oder identische Kostenschätzungen bei den Angeboten, insbesondere wenn die Preise ausschließlich gerundet sind, können auf eine Absprache hindeuten. Solche Muster sind oft das Ergebnis koordinierter Preisabsprachen.
Präventive Maßnahmen gegen verbotene Absprachen
Um präventiv gegen verbotene Absprachen vorzugehen, sollten öffentliche Auftraggeber folgende Maßnahmen ergreifen:
- Marktüberwachung und Analyse
Kontinuierliche Marktanalysen und Überwachung der Bieterverhalten können helfen, ungewöhnliche Muster frühzeitig zu erkennen. Dafür bedarf es einer laufenden Dokumentation von Auffälligkeiten und auch Zusammenarbeit von öffentlichen Auftraggebern, die Lieferanten derselben Branche haben und sich in einer Region befinden. - Schulungen und Sensibilisierung
Schulungen für Mitarbeiter und Entscheidungsträger zu den Anzeichen und Risiken von Kartellbildung sind essenziell. Sensibilisierte Mitarbeiter können verdächtige Aktivitäten schneller identifizieren. - Transparente Vergabeverfahren
Ein transparentes und gut dokumentiertes Vergabeverfahren erschwert es den Unternehmen, geheime Absprachen zu treffen. Klare Regeln und regelmäßige Überprüfungen fördern den fairen Wettbewerb. - Qualitätskriterien
Preisabsprachen sind nicht selten das Ergebnis eines zu hohen Preis- und Umsatzdrucks. Hebt der Auftraggeber die Qualität bei öffentlichen Ausschreibungen in den Vordergrund und – vor allem – bewertet er diese subjektiv anhand von objektiven Kriterien, fällt der Kostendruck der Bieter weg, weil sich diese wieder auf ihre Qualität fokussieren können. Das verhindert zwar nicht per se wettbewerbswidrige Absprachen, dämmt aber jedenfalls eine wesentliche Ursache ein. - Rechtliche Beratung und Unterstützung
Die Einbindung erfahrener Rechtsanwälte im Vergaberecht kann helfen, rechtliche Stolpersteine zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Verfahren korrekt und fair ablaufen.
Fazit
Verbotene Absprachen im Vergaberecht schaden nicht nur dem Wettbewerb, sondern auch der Qualität, dem Budget und der heimischen Wirtschaft. Öffentliche Auftraggeber können dagegenwirken, indem sie auf obgenannten Anzeichen achten und bei Bedarf durchgreifen. Durch präventive Maßnahmen und laufendes Monitoring kann das Risiko von Wettbewerbsverstößen im Rahmen von Vergabeverfahren deutlich reduziert werden.
Haben Sie Fragen zu verbotenen Absprachen im Vergaberecht oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung präventiver Maßnahmen? Kontaktieren Sie uns gerne – gemeinsam sichern wir faire und rechtssichere Vergabeverfahren.
Wolfgang Schweinhammer, Rechtsanwalt in Wien für Vergaberecht und öffentliches Mobilitätsrecht
