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Müssen öffentliche Auftraggeber im Vergabeverfahren Bieter oder Waren aus Drittstaaten gleichbehandeln?

Öffentliche Auftraggeber sind im Rahmen des Vergaberechts grundsätzlich nicht verpflichtet, Bieter oder Waren aus Drittstaaten gleichzubehandeln, sofern der bezughabende Staat nicht Vertragspartner des Agreements on Government Procurement (GPA) ist oder die ausgeschriebene Leistung bzw. deren Auftragswert nicht vom GPA umfasst ist.

Elektronische Signatur im Vergabeverfahren

Die qualifiziert elektronische Signatur kommt bei den meisten elektronisch durchgeführten Vergabeverfahren zur Anwendung. Im Oberschwellenbereich des Bundesvergabegesetzes ist die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren – mit Ausnahmen – grundsätzlich verpflichtend. Hier erfahren Sie die wichtigsten Informationen zur elektronischen Signatur.

Rechtsanwalt für Vergaberecht: „Wie man rechtliche Fallstricke bei Ausschreibungen vermeidet.

Das Vergaberecht, wie viele andere Rechtsgebiete, ist ein Minenfeld potenzieller rechtlicher Fallstricke. Das Geheimnis für einen möglichst reibungslosen Ablauf eines Vergabeverfahrens bzw. Ausschreibungsprozesses liegt in der sorgfältigen Planung, strategischen Überlegungen und letztlich in der präzisen Navigation durch das teilweise komplexe Geflecht des Vergaberechts.

Elektronische Vergabeplattformen und e-Vergabe nach dem Bundesvergabegesetz

Wer Vergabeverfahren durchführen oder in solchen ein Angebot abgeben will, kommt in der Regel nicht an elektronischen Vergabeplattformen vorbei. Öffentliche Auftraggeber sind seit Oktober 2018 verpflichtet, im Oberschwellenbereich Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch durchzuführen. Und auch im Unterschwellenbereich sind elektronische Verfahren aus Praktikabilitätsgründen auf dem Vormarsch.

Nachstehend werden einige Vergabeplattformen zur Durchführung von elektronischen Vergabeverfahren vorgestellt.