Informationsfreiheitsgesetz und Vergaberecht
Ab dem 1. September 2025 verdrängt das neue Informationsfreiheitsgesetz in Österreich die Amtsverschwiegenheit durch ein verfassungsrechtlich verankertes Recht auf Information. Es verpflichtet öffentliche Stellen zur proaktiven Veröffentlichung wichtiger Informationen und ermöglicht Bürger:innen den Zugang zu bereits vorhandenen Daten auf Antrag. Das IFG hat auch Auswirkungen auf Vergabeverfahren sowie Vertragsabwicklungen nach deren Durchführung und wird daher auch im Bereich des Vergaberechts eine nicht unwesentliche Rolle einnehmen.
