IHR EXPERTE FÜR VERGABERECHT

Blog

Kreislauf statt linear – öffentliche Beschaffungen

Kreislaufwirtschaft ist ein zentraler Pfeiler nachhaltiger Entwicklung und findet zunehmend Eingang in der öffentlichen Beschaffung und damit im Vergaberecht in Österreich. Der öffentliche Sektor spielt hierbei eine wichtige Vorreiterrolle, indem er in seinen Vergabeverfahren ökologische, soziale sowie innovationsfördernde Kriterien verbindlich einbindet. Dies dient nicht nur dem Klimaschutz, sondern auch der Förderung nachhaltiger Märkte. Mit Initiativen wie DTCC30, ÖkoKauf Wien und naBe wird die Kreislaufwirtschaft insbesondere im öffentlichen Bauwesen systematisch implementiert und als Leitprinzip verankert. Erfahren Sie mehr über nachhaltige Entwicklungen im Vergaberecht im folgenden Blog-Post. 

Gesetzlicher Rahmen für nachhaltige öffentliche Beschaffung in Österreich

Die vergaberechtliche Grundlage für nachhaltige öffentliche Beschaffung in Österreich bildet das Bundesvergabegesetz (BVergG 2018), insbesondere § 20 Abs. 5 BVergG, der die „Umweltgerechtheit“ als bindendes Prinzip in öffentlichen Vergabeverfahren festsetzt. Darin bestehen für öffentliche Auftraggeber im Rahmen des Vergaberechts mehrere Möglichkeiten bzw. sogar Pflichten, ökologische und nachhaltige Aspekte auf drei wesentlichen Ebenen eines Vergabeverfahrens zu berücksichtigen:

1. Ökologie und Nachhaltigkeit auf der Ebene der Eignungs- und Zuschlagskriterien:

Ein Umweltmanagementsystem (EMAS, ISO 14001) kann als Mindestanforderung für die Eignung festgelegt werden (§ 87 Abs 2 BVergG). Im Rahmen der Zuschlagskriterien sind qualitative ökologische Faktoren, wie Lebenszykluskosten (TCO), Umweltsiegel als Gütezeichen (sofern nicht hinreichend detailliert beschreibbar) und weitere Nachhaltigkeitsaspekte als gewichtete Bewertungsmomente zulässig (vgl. § 20 Abs 5 BVergG).

2. Ökologie und Nachhaltigkeit auf der Ebene der Leistungsbeschreibung:

Die technische Spezifikation beschreibt verbindliche Merkmale der Leistung, einschließlich Produkt- und Verfahrensanforderungen, die nachhaltige Kriterien wie Energieeffizienz, Recyclinganteile, Reparaturfähigkeit und Schadstoffarmut umfassen können (§ 2 Z 37 und § 106 BVergG). Dabei sind Vorgaben zulässig, die sich auf bestimmte Herstellungs- oder Verarbeitungsmethoden beziehen, solange diese diskriminierungsfrei und sachlich gerechtfertigt sind.

3. Ökologie und Nachhaltigkeit auf der Ebene der Vertragsbestimmungen:

Vertragsbedingungen können Regelungen zum Rückbau, Upcycling, Wartungspflichten und langfristiger Ersatzteilversorgung enthalten. Bei Nichteinhaltung ökologischer Verpflichtungen sind Sanktionsmechanismen festzuhalten. Auch Vertragsänderungsklauseln können darauf bedacht nehmen, ein Greenwashing durch den Auftragnehmer auszuschließen.

Diese dreistufige Struktur fördert eine rechtssichere, transparente und innovationsfördernde Umsetzung kreislaufwirtschaftlicher Ziele.

Kreislaufwirtschaftsfähige Ausschreibungen in der Praxis

Nach judizierter Rechtsprechung (EuGH C-513/99 „Concordia Bus“ sowie C-448/01 „Wienstrom“) müssen Nachhaltigkeitskriterien:

  • eng mit dem Auftragsgegenstand verknüpft sein (EuGH C-513/99 „Concordia Bus Rn 70),
  • transparent und präzise formuliert sein (EuGH C-513/99 „Concordia Bus Rn 86),
  • den öffentlichen Auftraggeber nicht in unverhältnismäßiger Weise mit Ermessensspielräumen ausstatten (EuGH C-513/99 „Concordia Bus Rn 69),
  • und auf objektiven, messbaren und diskriminierungsfreien Merkmalen basieren (EuGH C-513/99 „Concordia Bus Rn 67).

Ferner ist nach den Vergabegrundsätzen darauf zu achten, die Anforderungen so zu wählen, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht ausgeschlossen werden, und Innovationsanreize erhalten bleiben. Beispielsweise sind moderate Gewichtungen ökologischer Kriterien (ca. 5–10%) bei zugleich hoher Bedeutung des Preises marktgerecht und praxisbewährt.

In der Praxis zeigt sich, dass öffentliche Auftraggeber ökologische und nachhaltige Aspekte zunehmend in ihren Vergabeverfahren berücksichtigen, dies geschieht jedoch in unterschiedlicher Intensität. Einerseits werden strategische Ziele wie Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft zwar klar benannt, während andererseits die konkrete Vergabeentscheidung weiterhin primär am Preis orientiert bleibt und ökologische oder qualitative Kriterien höchstens mit geringem Gewicht einfließen. Hierbei handelt es sich um Konzepte oder hard facts hinsichtlich umweltbezogener Kriterien. Solche Ansätze ermöglichen es, Nachhaltigkeit und Innovation sichtbar zu machen, ohne die wirtschaftliche Realisierbarkeit für Bieter wesentlich zu beeinträchtigen.

Insgesamt lässt sich daraus eine generelle Tendenz ableiten: Nachhaltigkeit wird in öffentlichen Ausschreibungen zunehmend als Leitprinzip verankert, bleibt jedoch zumeist ergänzend zum dominierenden Preiskriterium.

Stadt Wien als Vorreiter im Bereich kreislaufwirtschaftliche Vergaben

Folgende Initiativen zur Förderung von kreislaufwirtschaftsfähigen Ausschreibungen können genannt werden:

  • DoTank Circular City Wien 2020-2030 (DTCC30):
    Die Kreislaufwirtschaft in der gebauten Umwelt verankern und den Ressourcenverbrauch über den Lebenszyklus minimieren, indem unter anderem für das Vergaberecht rechtskonforme Rahmenbedingungen für nachhaltiges Bauen geschaffen werden.

  • ÖkoKauf Wien:
    Durch die Schaffung von verbindlichen (ökologischen, ökonomischen und sozialen) Kriterien werden nachhaltig Umwelt- und Sozialstandards im öffentlichen Einkauf verankert.

  • Der österreichische Aktionsplan für nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe):
    Verbindliche Festsetzung von Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialkriterien für 16 Produktgruppen für eine ökologische öffentliche Beschaffung.


Auf die einzelnen Initiativen der Stadt Wien bzw. des Bundes wird in den folgenden Blogbeiträgen genauer eingegangen. Schauen Sie auch dort vorbei!

Fazit

Im österreichischen Vergaberecht findet über die entsprechenden Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes die ökologische und nachhaltige Beschaffung einen rechtssicheren und zugleich flexiblen Rahmen. Kreislaufwirtschaftsfähige Leistungen können bereits jetzt im Rahmen von Vergabeverfahren beschafft werden.

Wolfgang Schweinhammer, Rechtsanwalt in Wien für Vergaberecht und öffentliches Mobilitätsrecht

Artsem Kulesh, Experte für Vergaberecht

Dafna Palfi, Expertin für Vergaberecht