1. Ausgangssituation
Zentrales Ziel der EU stellt die Bekämpfung des Klimawandels dar. Die Mitgliedstaaten haben sich für diesen Zweck dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2025 das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, insbesondere auch auf dem Gebiet des Mobilitätssektors sind Maßnahmen und Initiativen zu setzen. Nun sind die Leitlinien der EU-Kommission zu dne Klima-Sozialplänen erlassen.
2. Schaffung des Klima-Sozialfonds
Die Europäische Union hat einen Klima-Sozialfonds (KSF) eingerichtet, um den Übergangszeitraum zur Klimaneutralität für die Mitgliedsstaaten finanziell besser zu überbrücken. Abgesehen von der Prämisse, dass der Weg zur Klimaneutralität zu erfolgen hat, ist dabei die Art und Weise nicht außen vorzulassen: Es soll sich um einen sozial fairen Übergang handeln.
Ein kurzer Exkurs zu den Geschehnissen im Hintergrund: Um dem Klimawandel effektiver entgegenzusteuern, wurde beschlossen, dass nun auch Treibhausgasemissionen ausgehend von Gebäuden, vom Straßenverkehr und von kleinen Industrieanlagen unter die Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG) fallen. Bisher waren diese Gebiete vom Emissionshandelssystem der EU ausgenommen. Von dieser Einbeziehung betroffen sind private Haushalte, Kleinstunternehmer und Verkehrsteilnehmer. Für die aufgezählten Gruppen kann dies mit einem disproportional rasanten Anstieg von Energie- und Mobilitätskosten einhergehen. Um besagten negativen Auswirkungen des neuen Emissionshandelssystems (EHS2) entgegenzusteuern und die benachteiligten Akteure finanziell zu unterstützen, wurde der bereits erwähnte Klima-Sozialfonds eingerichtet.
Jeder Mitgliedstaat, der finanzielle Unterstützung aus dem Klima-Sozialfonds erhalten möchte, muss einen Klima-Sozialplan vorlegen. Dazu hat die Europäische Kommission am 25.3.2025 Leitlinien zu den Klima-Sozialplänen bekanntgemacht (C/2025/1597).
3. Förderung der Mobilität
Ein Fokus des KSF liegt auf der Förderung von sauberer Mobilität. Daneben spielen Aspekte der Energieeffizienz, der Dekarbonisierung von Gebäuden und der befristeten direkten Einkommensbeihilfen eine tragende Rolle. In den weiteren Ausführungen wird der Fokus auf die Mobilitätskomponente gelegt.
Im allerersten Schritt ist ein Zugang zu emissionsfreier und emissionsarmer Mobilität und zu entsprechenden Verkehrsmitteln zu schaffen. Dieser muss standhaft und tragbar sein, indem er sich als effizient und simpel erweist. Durch geeignete Maßnahmen sollen kostengünstige und gut zugängliche öffentliche Verkehrsmittel attraktiv gemacht werden. Sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich gilt die Devise, nachhaltige Mobilität zu fördern und auf diese zu setzen.
Was müssen nun diese Pläne beinhalten? Laut den Leitlinien sollen die Maßnahmen und Investitionen den Verkehrssektor betreffend darauf hinauslaufen, Mobilität nachhaltiger zu gestalten. Konkret bedeutet das:
- Die Bereitstellung und Nutzung von klima- und umweltfreundlichen Transportmitteln zu fördern und auszubauen. Damit sind insbesondere emissionsfreie und -arme Fahrzeuge und Fahrräder gedacht – selbstverständlich ist auch eine entsprechende Infrastruktur zu schaffen. Finanzielle Förderungen und steuerliche Begünstigungen für deren Erwerb sind vorgesehen.
- Das öffentliche Personenverkehrsnetzwerk ist so auszubauen bzw. zu verbessern, dass eine echte Alternative zum Individualverkehr geschaffen wird. Dies erfolgt neben dem Aspekt der Effizienz durch einen geringen Kostenfaktor und einer guten Zugänglichkeit für die breite Menge.
- Nachhaltige Mobilitätsangebote sind zu unterstützen: Car-Sharing-Dienste und aktive Mobilität fördern.
Die Mitgliedstaaten müssen in ihren Klima-Sozialplänen Aussagen über die potenziellen Auswirkungen des Preisanstiegs, der sich aus dem EHS2 für Haushalte und Kleinstunternehmen ergibt, tätigen. Dabei ist besonderer Fokus auf Energie- und Mobilitätsarmut zu setzen. In einem nächsten Schritt sind die benachteiligten Gruppen zu identifizieren: Die Anzahl der Haushalte, Verkehrsteilnehmer und Kleinstunternehmen, die für eine Unterstützung infrage kommen, muss geschätzt werden. In den Klima-Sozialplänen müssen konkrete Ziele festgesetzt werden, die durch die Implementierung von geeigneten Maßnahmen erreicht werden. Diese Ziele müssen vom Leitgedanken der emissionsfreien bzw. emissionsarmen Mobilität und der Reduktion der Anzahl benachteiligter Verkehrsteilnehmer getragen werden.
4. Auswirkungen auf öffentliche Vergaben
Mit folgenden Auswirkungen auf die öffentliche Auftragsvergabe ist zu rechnen:
- Förderungen für die emissionsfreie Fahrzeugbeschaffung und deren Infrastruktur
- Förderung des Mikro-ÖV bzw. bedarfsorientierter Mobilität
- Erweiterung des bestehenden Angebots
Wolfgang Schweinhammer, Rechtsanwalt in Wien für Vergaberecht und öffentliches Mobilitätrecht
