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Checkliste zur KI-Verordnung

Die KI-Verordnung ist seit August 2024 in Kraft und mit 2.2.2025 gelten die ersten verbindlichen Regelungen. Für Unternehmen ergeben sich dadurch neue Vorgaben und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Technologien.

Der seit 2.2.2025 in Kraft getretene Art 4 der KI-Verordnung setzt ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ voraus – was konkret darunter zu verstehen ist, hängt vom kontextuellen Einsatz des KI-Systems und den individuellen Bedürfnissen der Verwender:innen ab. Auf alle Fälle sind Unternehmen verpflichtet ihre Mitarbeitenden so zu schulen, dass ein sicherer und verantwortungsvoller Umgang mit KI-Systemen gewährleistet ist. 

Diese Bestimmungen gelten auch für öffentliche Auftraggeber im Vergaberecht, sofern KI-Systeme im Rahmen von Vergabeverfahren verwendet werden.

Die Maßnahmen, die zur Erfüllung der Anforderungen der KI-VO gesetzt werden, können von Unternehmen zu Unternehmen variieren. Die unserer Sicht nach wichtigsten Themen sind durch die Checkliste abgedeckt, dennoch ersetzt sie keinesfalls eine individuelle Auseinandersetzung mit der Materie. 

Angehängt stellen wir Ihnen unsere Checkliste zur KI-Verordnung zur Verfügung. Sie können diese als roten Faden sehen, der Sie bei der strukturierten Umsetzung der wichtigsten Anforderungen unterstützt. So behalten Sie den Überblick und können die neuen Pflichten effizient abarbeiten. 

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese Checkliste keine rechtliche Beratung und Prüfung ersetzt.

Hier können Sie die Checkliste herunterladen: 

Checkliste zur KI-Verordnung (PDF)

Wolfgang Schweinhammer, Rechtsanwalt in Wien für Vergaberecht und öffentliches Mobilitätsrecht

Dafna Palfi, Expertin für Vergaberecht