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Verbotene Absprachen im Vergaberecht: Wettbewerbsverstöße aufdecken und präventiv bekämpfen

Wettbewerbswidrige Absprachen im Vergaberecht schaden nicht nur dem Budget der öffentlichen Auftraggeber, sie wirken sich auch negativ auf die erbrachte Qualität und die heimische Wirtschaft aus. Es ist daher wichtig, dass öffentliche Auftraggeber Anzeichen für wettbewerbswidrige Absprachen früh erkennen und dagegenwirken. Erfahren Sie hier, wie das geht.

Müssen öffentliche Auftraggeber im Vergabeverfahren Bieter oder Waren aus Drittstaaten gleichbehandeln?

Öffentliche Auftraggeber sind im Rahmen des Vergaberechts grundsätzlich nicht verpflichtet, Bieter oder Waren aus Drittstaaten gleichzubehandeln, sofern der bezughabende Staat nicht Vertragspartner des Agreements on Government Procurement (GPA) ist oder die ausgeschriebene Leistung bzw. deren Auftragswert nicht vom GPA umfasst ist.