Klarstellungen zu den Ausnahmen zu den Vertragsänderungen
Der EuGH erweitert die Anwendungsfälle der Safe-Haven-Klausel von lediglich Preisanpassungen auch auf andere qualitative Änderungen.
IHR EXPERTE FÜR VERGABERECHT
Der EuGH erweitert die Anwendungsfälle der Safe-Haven-Klausel von lediglich Preisanpassungen auch auf andere qualitative Änderungen.
Die Schwellenwerte für Vergaben nach BVergG 2018 und BvergGKonz 2018 wurden angepasst.
Gemeinsam genutzte Rahmenverträge, optimierte Abfallentsorgungsmodelle und langfristige Dienstleistungsverträge bieten Einsparpotenziale für Gemeinden. Diese Strategien helfen dabei, die Herausforderungen durch den steigenden Budgetdruck effizient zu bewältigen.
Mit BVergG-Novelle geht bei Direktvergaben mit grenzüberschreitendem Interesse künftig eine EU-weite Bekanntmachungspflicht einher. Damit soll mehr Transparenz und fairer Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen gewährleistet werden
Von der Rechtsprechung bis zur Praxis: Kreislaufwirtschaft hält Einzug in öffentlichen Sektor
Die Schwellenwerteverordnung 2025 erhöht die Wertegrenzen für Direktvergaben und vereinfacht so die Vergabe kleinerer öffentlicher Aufträge. Dadurch profitieren vor allem kleinere Unternehmen von mehr Chancen und weniger Bürokratie
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 9. Januar 2025 (C-578/23) die Anforderungen an die vergaberechtliche Ausnahme für Vergabeverfahren ohne Wettbewerb deutlich verschärft.
Die KI-Verordnung ist seit August 2024 in Kraft und mit 2.2.2025 gelten die ersten verbindlichen Regelungen. Für Unternehmen ergeben sich dadurch neue Vorgaben und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Technologien.
Mit dem EuGH-Urteil vom 20.03.2025 werden die nationalen Gesetzgeber bei nachträglichen Änderungen von Glücksspiel-Konzessionen eingeschränkt: Diese müssen transparent, verhältnismäßig und unionskonform sein.
Ab dem 1. September 2025 verdrängt das neue Informationsfreiheitsgesetz in Österreich die Amtsverschwiegenheit durch ein verfassungsrechtlich verankertes Recht auf Information. Es verpflichtet öffentliche Stellen zur proaktiven Veröffentlichung wichtiger Informationen und ermöglicht Bürger:innen den Zugang zu bereits vorhandenen Daten auf Antrag. Das IFG hat auch Auswirkungen auf Vergabeverfahren sowie Vertragsabwicklungen nach deren Durchführung und wird daher auch im Bereich des Vergaberechts eine nicht unwesentliche Rolle einnehmen.

Rechtliches
Am neuesten Stand
Adresse
Kolingasse 13/2/7
1090 Wien
Telefon
+43-681-20857465
Mo-Do: 08:00 - 17:00
Fr: 08:00 - 14:00
Anreise PKW
Öffentliche Parkplätze und Parkgaragen in unmittelbarer Nähe Schottentor (zB: WIPARK Liechtensteinstraße 4)
Anreise Öffentlich
U-Bahn-Station Schottentor (U2).
2 Minuten Gehzeit