Klarstellungen zu den Ausnahmen zu den Vertragsänderungen
Der EuGH erweitert die Anwendungsfälle der Safe-Haven-Klausel von lediglich Preisanpassungen auch auf andere qualitative Änderungen.
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Der EuGH erweitert die Anwendungsfälle der Safe-Haven-Klausel von lediglich Preisanpassungen auch auf andere qualitative Änderungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt der EuGH nachträgliche Änderungen von In-House-Konzessionen, auch wenn diese In-House-Eigenschaft zu einem späteren Zeitpunkt gar nicht mehr besteht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 9. Januar 2025 (C-578/23) die Anforderungen an die vergaberechtliche Ausnahme für Vergabeverfahren ohne Wettbewerb deutlich verschärft.
Mit dem EuGH-Urteil vom 20.03.2025 werden die nationalen Gesetzgeber bei nachträglichen Änderungen von Glücksspiel-Konzessionen eingeschränkt: Diese müssen transparent, verhältnismäßig und unionskonform sein.

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