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Müssen öffentliche Auftraggeber im Vergabeverfahren Bieter oder Waren aus Drittstaaten gleichbehandeln?

Öffentliche Auftraggeber sind im Rahmen des Vergaberechts grundsätzlich nicht verpflichtet, Bieter oder Waren aus Drittstaaten gleichzubehandeln, sofern der bezughabende Staat nicht Vertragspartner des Agreements on Government Procurement (GPA) ist oder die ausgeschriebene Leistung bzw. deren Auftragswert nicht vom GPA umfasst ist.