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Elektronische Signatur im Vergabeverfahren

Die qualifiziert elektronische Signatur kommt bei den meisten elektronisch durchgeführten Vergabeverfahren zur Anwendung. Im Oberschwellenbereich des Bundesvergabegesetzes ist die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren – mit Ausnahmen – grundsätzlich verpflichtend. Hier erfahren Sie die wichtigsten Informationen zur elektronischen Signatur.

Elektronische Vergabeplattformen und e-Vergabe nach dem Bundesvergabegesetz

Wer Vergabeverfahren durchführen oder in solchen ein Angebot abgeben will, kommt in der Regel nicht an elektronischen Vergabeplattformen vorbei. Öffentliche Auftraggeber sind seit Oktober 2018 verpflichtet, im Oberschwellenbereich Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch durchzuführen. Und auch im Unterschwellenbereich sind elektronische Verfahren aus Praktikabilitätsgründen auf dem Vormarsch.

Nachstehend werden einige Vergabeplattformen zur Durchführung von elektronischen Vergabeverfahren vorgestellt.