Elektronische Signatur im Vergabeverfahren
Die qualifiziert elektronische Signatur kommt bei den meisten elektronisch durchgeführten Vergabeverfahren zur Anwendung. Im Oberschwellenbereich des Bundesvergabegesetzes ist die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren – mit Ausnahmen – grundsätzlich verpflichtend. Hier erfahren Sie die wichtigsten Informationen zur elektronischen Signatur.
