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Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung – ein verkanntes Instrument?

Aktuell befindet die Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung aufgrund der durch die Schwellenwerte-Verordnung sehr hoch angesetzten Subschwellenwerte für Direktvergaben und Verhandlungsverfahren ohne Bekantmachung noch im Dornröschenschlaf. Mit der aktuell diskutierten Herabsetzung der Subschwellenwerte kann sich das jedoch schlagartig ändern. In diesem vergaberechtlichen Beitrag werden die Vorteile der Direktvergabe mit Bekanntmachung erörtert.