Neuerungen der BVergG-Novelle zu den Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung
Mit BVergG-Novelle geht bei Direktvergaben mit grenzüberschreitendem Interesse künftig eine EU-weite Bekanntmachungspflicht einher. Damit soll mehr Transparenz und fairer Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen gewährleistet werden
