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Aktuelle Schwellenwerte im Vergaberecht 2024-2025

1. EU-Schwellenwerte: Leichte Anhebung im Oberschwellenbereich ab 01.01.2024

Ab dem 1. Jänner 2024 treten leichte Anpassungen der EU-Schwellenwerte in Kraft, was eine wesentliche Veränderung für die europaweit bekanntzumachenden Vergabeverfahren darstellt. Diese Änderungen, die durch eine delegierte Verordnung der Europäischen Kommission festgelegt wurden, gelten für die nächsten zwei Jahre und sind in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Für Auftraggeber:innen ist es entscheidend, die neuen Schwellenwerte bei der Auftragswertschätzung zu berücksichtigen. Wichtig ist hierbei, dass die Schätzung des Auftragswerts und nicht der tatsächliche Angebots- oder Auftragswert maßgeblich ist, um festzustellen, ob EU-Schwellenwerte erreicht werden.

Eine detaillierte Gegenüberstellung der bis zum 31. Dezember 2023 gültigen und der neuen EU-Schwellenwerte, die ab dem 1. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2025 gelten, finden Sie in der unterstehenden Tabelle.

Anwendungsbereiche Schwellenwerte bis 31.12.2023 Schwellenwerte ab 01.01.2024
Dienstleistungs- und Lieferaufträge des Bundeskanzleramts, der Bundesministerien, des AIT, der BBG und des BRZ 140.000 EUR 143.000 EUR
Dienstleistungs- und Lieferaufträge aller übrigen öffentlichen Auftraggeber:innen 215.000 EUR 221.000 EUR
Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich und im Verteidigungs- sowie Sicherheitsbereich 431.000 EUR 443.000 EUR
Bauaufträge (im klassischen Bereich und im Sektoren- und Verteidigungsbereich) 5.382.000 EUR 5.538.000 EUR
Bau- und Dienstleistungskonzessionen 5.382.000 EUR 5.538.000 EUR
AnwendungsbereicheSchwellenwerte bis 31.12.2023Schwellenwerte ab 01.01.2024
Dienstleistungs- und Lieferaufträge des Bundeskanzleramts, der Bundesministerien, des AIT, der BBG und des BRZ140.000 EUR143.000 EUR
Dienstleistungs- und Lieferaufträge aller übrigen öffentlichen Auftraggeber:innen215.000 EUR221.000 EUR
Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich und im Verteidigungs- sowie Sicherheitsbereich431.000 EUR443.000 EUR
Bauaufträge (im klassischen Bereich und im Sektoren- und Verteidigungsbereich)5.382.000 EUR5.538.000 EUR
Bau- und Dienstleistungskonzessionen5.382.000 EUR5.538.000 EUR


2. Planungssicherheit im Unterschwellenbereich  bis 31.12.2025


Die EU-Schwellenwerte beeinflussen nicht die Wertgrenzen für verschiedene Verfahrensarten im Unterschwellenbereich. Die Schwellenwerte für den Unterschwellenbereich werden in Österreich von der Bundesministerin für Justiz (BMJ) mittels Verordnung festgelegt. Die für das Jahr 2023 festgelegten Schwellenwerte wurden bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Diese Kontinuität sorgt für erhöhte Planungssicherheit und bildet einen bedeutenden Wachstumsimpuls, besonders für Klein- und Mittelbetriebe.

Eine Übersicht über die Wertgrenzen gemäß der neuen Schwellenwert-Verordnung finden Sie nachfolgend.

Anwendungsbereiche Schwellenwerte ab 01.01.2024 bis 31.12.2025
Direktvergabe 100.000 EUR
Nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachungen
Bauaufträge 1.000.000 EUR
Dienstleistung- und Lieferaufträge 100.000 EUR
Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachungen
Bauaufträge 100.000 EUR
Dienstleistung- und Lieferaufträge 100.000 EUR
AnwendungsbereicheSchwellenwerte ab 01.01.2024 bis 31.12.2025
Direktvergabe100.000 EUR
Nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachungen
Bauaufträge1.000.000 EUR
Dienstleistung- und Lieferaufträge100.000 EUR
Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachungen
Bauaufträge100.000 EUR
Dienstleistung- und Lieferaufträge100.000 EUR