1. EU-Schwellenwerte: Leichte Anhebung im Oberschwellenbereich ab 01.01.2024
Ab dem 1. Jänner 2024 treten leichte Anpassungen der EU-Schwellenwerte in Kraft, was eine wesentliche Veränderung für die europaweit bekanntzumachenden Vergabeverfahren darstellt. Diese Änderungen, die durch eine delegierte Verordnung der Europäischen Kommission festgelegt wurden, gelten für die nächsten zwei Jahre und sind in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Für Auftraggeber:innen ist es entscheidend, die neuen Schwellenwerte bei der Auftragswertschätzung zu berücksichtigen. Wichtig ist hierbei, dass die Schätzung des Auftragswerts und nicht der tatsächliche Angebots- oder Auftragswert maßgeblich ist, um festzustellen, ob EU-Schwellenwerte erreicht werden.
Eine detaillierte Gegenüberstellung der bis zum 31. Dezember 2023 gültigen und der neuen EU-Schwellenwerte, die ab dem 1. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2025 gelten, finden Sie in der unterstehenden Tabelle.
| Anwendungsbereiche | Schwellenwerte bis 31.12.2023 | Schwellenwerte ab 01.01.2024 |
|---|---|---|
| Dienstleistungs- und Lieferaufträge des Bundeskanzleramts, der Bundesministerien, des AIT, der BBG und des BRZ | 140.000 EUR | 143.000 EUR |
| Dienstleistungs- und Lieferaufträge aller übrigen öffentlichen Auftraggeber:innen | 215.000 EUR | 221.000 EUR |
| Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich und im Verteidigungs- sowie Sicherheitsbereich | 431.000 EUR | 443.000 EUR |
| Bauaufträge (im klassischen Bereich und im Sektoren- und Verteidigungsbereich) | 5.382.000 EUR | 5.538.000 EUR |
| Bau- und Dienstleistungskonzessionen | 5.382.000 EUR | 5.538.000 EUR |
| Anwendungsbereiche | Schwellenwerte bis 31.12.2023 | Schwellenwerte ab 01.01.2024 |
|---|---|---|
| Dienstleistungs- und Lieferaufträge des Bundeskanzleramts, der Bundesministerien, des AIT, der BBG und des BRZ | 140.000 EUR | 143.000 EUR |
| Dienstleistungs- und Lieferaufträge aller übrigen öffentlichen Auftraggeber:innen | 215.000 EUR | 221.000 EUR |
| Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich und im Verteidigungs- sowie Sicherheitsbereich | 431.000 EUR | 443.000 EUR |
| Bauaufträge (im klassischen Bereich und im Sektoren- und Verteidigungsbereich) | 5.382.000 EUR | 5.538.000 EUR |
| Bau- und Dienstleistungskonzessionen | 5.382.000 EUR | 5.538.000 EUR |
2. Planungssicherheit im Unterschwellenbereich bis 31.12.2025
Die EU-Schwellenwerte beeinflussen nicht die Wertgrenzen für verschiedene Verfahrensarten im Unterschwellenbereich. Die Schwellenwerte für den Unterschwellenbereich werden in Österreich von der Bundesministerin für Justiz (BMJ) mittels Verordnung festgelegt. Die für das Jahr 2023 festgelegten Schwellenwerte wurden bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Diese Kontinuität sorgt für erhöhte Planungssicherheit und bildet einen bedeutenden Wachstumsimpuls, besonders für Klein- und Mittelbetriebe.
Eine Übersicht über die Wertgrenzen gemäß der neuen Schwellenwert-Verordnung finden Sie nachfolgend.
| Anwendungsbereiche | Schwellenwerte ab 01.01.2024 bis 31.12.2025 |
|---|---|
| Direktvergabe | 100.000 EUR |
| Nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachungen | |
| Bauaufträge | 1.000.000 EUR |
| Dienstleistung- und Lieferaufträge | 100.000 EUR |
| Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachungen | |
| Bauaufträge | 100.000 EUR |
| Dienstleistung- und Lieferaufträge | 100.000 EUR |
| Anwendungsbereiche | Schwellenwerte ab 01.01.2024 bis 31.12.2025 |
|---|---|
| Direktvergabe | 100.000 EUR |
| Nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachungen | |
| Bauaufträge | 1.000.000 EUR |
| Dienstleistung- und Lieferaufträge | 100.000 EUR |
| Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachungen | |
| Bauaufträge | 100.000 EUR |
| Dienstleistung- und Lieferaufträge | 100.000 EUR |
